Sofort reparieren lassen
Wer die Werkstatt vor der Begutachtung beauftragt, beseitigt den Beweis. Schadenumfang und Wertminderung sind danach kaum noch zu belegen.
Ratgeber nach dem Unfall

Nach einem Unfall zählen die ersten Minuten. Diese Seite zeigt Schritt für Schritt, was Sie an der Unfallstelle tun, welche Daten Sie aufnehmen und wann Sie einen eigenen Kfz-Gutachter einschalten.
24 h erreichbar, auch am Wochenende.
Diese Reihenfolge hat sich an der Unfallstelle bewährt.
Halten Sie an, schalten Sie den Warnblinker ein und ziehen Sie die Warnweste an, bevor Sie aussteigen. Das Warndreieck kommt mit Abstand auf die Fahrbahn: innerorts rund 50 Meter, außerorts deutlich weiter.
Prüfen Sie zuerst, ob jemand verletzt ist. Bei Personenschaden wählen Sie sofort die 112 und leisten Erste Hilfe, bevor Sie sich um das Fahrzeug kümmern.
Rufen Sie die Polizei, wenn Personen verletzt sind, die Schuldfrage unklar ist, der Unfallgegner flüchtet, Alkohol oder Drogen im Spiel sein könnten oder Miet-, Firmen- und ausländische Fahrzeuge beteiligt sind. Im Zweifel ist der Anruf die sichere Variante.
Notieren Sie Name, Anschrift, Kennzeichen und Versicherung des Unfallgegners und gleichen Sie die Angaben mit Ausweis oder Führerschein ab. Halten Sie zusätzlich Ort, Uhrzeit und die Kontaktdaten möglicher Zeugen fest.
Fotografieren Sie zuerst die Gesamtsituation aus vier Richtungen, dann beide Fahrzeuge komplett und erst danach die Schäden aus der Nähe, möglichst mit einem Maßstab im Bild. Kennzeichen, Bremsspuren, Splitter, Fahrbahnmarkierungen und Schilder gehören ebenfalls aufs Foto.
Geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab und unterschreiben Sie an der Unfallstelle nichts, was über den Austausch der Personalien hinausgeht. Schildern Sie den Hergang sachlich und ohne eigene Bewertung.
Meldet sich ein Schadenregulierer oder Prüfdienst der gegnerischen Versicherung, müssen Sie diesen Termin nicht annehmen. Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie die freie Gutachterwahl.
Lassen Sie den Schaden aufnehmen, bevor das Fahrzeug in die Werkstatt geht oder verkauft wird, denn danach ist der Zustand nicht mehr belegbar. Wir kommen in Hamburg und im Umland zu Ihnen und rechnen beim Haftpflichtschaden direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.
Diese Aufnahmen sind Teil echter Gutachten. Sie zeigen, worauf es ankommt: Übersicht, Detail und Umfeld — aufgenommen, bevor am Fahrzeug etwas verändert wurde.






Diese Punkte lassen sich vermeiden, wenn man sie kennt.
Wer die Werkstatt vor der Begutachtung beauftragt, beseitigt den Beweis. Schadenumfang und Wertminderung sind danach kaum noch zu belegen.
Ein Kostenvoranschlag listet Reparaturkosten auf, mehr nicht. Wertminderung, Nutzungsausfall, Restwert und Wiederbeschaffungswert fehlen darin und damit oft ein erheblicher Teil des Schadens.
Dieser Prüfer arbeitet im Auftrag der gegnerischen Versicherung. Ein freier Kfz-Sachverständiger ist an keine Versicherung gebunden und dokumentiert den Schaden vollständig aus Ihrer Sicht.
Bilder vom nächsten Tag zeigen nur noch eine geräumte Unfallstelle. Ohne Aufnahmen vom Unfallort fehlt später die Grundlage, um den Hergang technisch nachzuvollziehen.
Ist das Auto weg, fehlt die Basis für Restwert und Wiederbeschaffungswert. Die Regulierung läuft dann über Zahlen, die Sie nicht mehr überprüfen können.
Je mehr Zeit vergeht, desto schwerer ist der Zusammenhang zwischen Unfall und Schaden nachweisbar. Melden Sie den Schaden zeitnah und lassen Sie ihn zeitnah begutachten.
Notieren Sie die Angaben direkt an der Unfallstelle, später sind sie schwer zu beschaffen.
Melden Sie sich bei uns, sobald die Unfallstelle geräumt ist. Wir sind rund um die Uhr erreichbar, auch am Wochenende, und begutachten Ihr Fahrzeug dort, wo es steht: in Wandsbek, Billstedt, Barmbek, Altona, Eimsbüttel, Hamburg-Mitte, Harburg oder Bergedorf ebenso wie in Norderstedt, Pinneberg, Ahrensburg, Reinbek, Buxtehude oder Stade. Vorbereiten müssen Sie nichts.
Im Unfallgutachten halten wir den Schadenumfang, den Reparaturweg und die voraussichtliche Reparaturdauer fest. Dazu kommen die Positionen, die häufig untergehen: merkantile Wertminderung, Wiederbeschaffungswert, Restwert und die Einstufung für den Nutzungsausfall. Erstellt wird das Schadengutachten von einem Ingenieur, und wir erklären Ihnen das Ergebnis anschließend in verständlicher Sprache.
Das fertige Gutachten geht an Sie und auf Wunsch an die gegnerische Haftpflichtversicherung sowie an Ihren Anwalt. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten als Teil des Schadens, Sie gehen bei uns nicht in Vorkasse. Ob und in welcher Höhe Ansprüche durchsetzbar sind, prüft ein Rechtsanwalt. Wir liefern die technische Grundlage dafür.
Erst nach der Begutachtung geht das Fahrzeug in die Werkstatt. Solange es unfallbedingt ausfällt, kommt entweder ein Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung in Betracht. Die im Gutachten festgehaltene Ausfalldauer und die Fahrzeugeinstufung sind dafür die Grundlage.

Nicht bei jedem Unfall, aber in bestimmten Fällen sofort: bei Verletzten, unklarer Schuldfrage, Fahrerflucht, Verdacht auf Alkohol oder Drogen sowie bei beteiligten Miet-, Firmen- und ausländischen Fahrzeugen. Bei einem kleinen Blechschaden mit eindeutiger Lage genügt oft der Austausch der Daten. Im Zweifel rufen Sie die Polizei: Die Unfallaufnahme sichert Beweise, die sich später nicht mehr herstellen lassen.
Ja. Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie die freie Gutachterwahl, und die gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen Sachverständigen vorschreiben. Ein von der Gegenseite geschickter Prüfer arbeitet im Interesse dieser Versicherung. Wir sind ein freies, unabhängiges Sachverständigenbüro und an keine Versicherung gebunden.
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Gutachterkosten als Teil des Schadens. Wir rechnen direkt mit ihr ab, Sie gehen nicht in Vorkasse. Ausnahme ist der Bagatellschaden: Liegt er schätzungsweise unter rund 750 bis 1.000 Euro, wird ein volles Gutachten meist nicht erstattet, dann passt ein Kurzgutachten. Bei Eigenaufträgen nennen wir Ihnen vorab einen Festpreis.
Warten Sie mit der Reparatur, bis der Schaden begutachtet ist. Nach der Instandsetzung lässt sich der ursprüngliche Zustand nicht mehr belegen, Positionen wie Wertminderung oder Reparaturdauer sind dann kaum noch zu ermitteln. Die Aufnahme vor Ort dauert meist weniger als eine Stunde.
Beides kommt in Betracht, aber nicht gleichzeitig: Entweder Sie nehmen für die Ausfallzeit einen Mietwagen oder Sie lassen sich den Nutzungsausfall entschädigen. Die Grundlage liefert das Gutachten mit der voraussichtlichen Ausfalldauer und der Einstufung Ihres Fahrzeugs. Welche Variante in Ihrem Fall sinnvoll ist, besprechen Sie mit Ihrem Anwalt.
Rufen Sie an, wir sind 24 Stunden erreichbar, auch am Wochenende. Termin unter 0176 63133240 oder per E-Mail an info@hamburg-gutachter24.de.