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Ratgeber nach dem Unfall

Was tun nach einem Unfall? Der Ablauf in Hamburg

Schwarzer Pkw mit eingedrücktem Vorderwagen und verschobenem Vorderrad
Vorderwagen eingedrückt, Rad verschoben — Verdacht auf Rahmenschaden

Nach einem Unfall zählen die ersten Minuten. Diese Seite zeigt Schritt für Schritt, was Sie an der Unfallstelle tun, welche Daten Sie aufnehmen und wann Sie einen eigenen Kfz-Gutachter einschalten.

  • Checkliste für die Unfallstelle
  • Freie Gutachterwahl verständlich erklärt
  • 24 h erreichbar, auch am Wochenende
  • Vor-Ort-Termin in Hamburg und Umland

24 h erreichbar, auch am Wochenende.

Was tun nach einem Unfall: Schritt für Schritt

Diese Reihenfolge hat sich an der Unfallstelle bewährt.

  1. 01

    Anhalten und Unfallstelle sichern

    Halten Sie an, schalten Sie den Warnblinker ein und ziehen Sie die Warnweste an, bevor Sie aussteigen. Das Warndreieck kommt mit Abstand auf die Fahrbahn: innerorts rund 50 Meter, außerorts deutlich weiter.

  2. 02

    Verletzte versorgen, Notruf wählen

    Prüfen Sie zuerst, ob jemand verletzt ist. Bei Personenschaden wählen Sie sofort die 112 und leisten Erste Hilfe, bevor Sie sich um das Fahrzeug kümmern.

  3. 03

    Polizei rufen oder nicht

    Rufen Sie die Polizei, wenn Personen verletzt sind, die Schuldfrage unklar ist, der Unfallgegner flüchtet, Alkohol oder Drogen im Spiel sein könnten oder Miet-, Firmen- und ausländische Fahrzeuge beteiligt sind. Im Zweifel ist der Anruf die sichere Variante.

  4. 04

    Daten des Unfallgegners aufnehmen

    Notieren Sie Name, Anschrift, Kennzeichen und Versicherung des Unfallgegners und gleichen Sie die Angaben mit Ausweis oder Führerschein ab. Halten Sie zusätzlich Ort, Uhrzeit und die Kontaktdaten möglicher Zeugen fest.

  5. 05

    Fotos aus allen Perspektiven machen

    Fotografieren Sie zuerst die Gesamtsituation aus vier Richtungen, dann beide Fahrzeuge komplett und erst danach die Schäden aus der Nähe, möglichst mit einem Maßstab im Bild. Kennzeichen, Bremsspuren, Splitter, Fahrbahnmarkierungen und Schilder gehören ebenfalls aufs Foto.

  6. 06

    Keine vorschnellen Erklärungen abgeben

    Geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab und unterschreiben Sie an der Unfallstelle nichts, was über den Austausch der Personalien hinausgeht. Schildern Sie den Hergang sachlich und ohne eigene Bewertung.

  7. 07

    Prüfer der Gegenseite nicht ungefragt akzeptieren

    Meldet sich ein Schadenregulierer oder Prüfdienst der gegnerischen Versicherung, müssen Sie diesen Termin nicht annehmen. Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie die freie Gutachterwahl.

  8. 08

    Gutachter beauftragen, erst danach reparieren

    Lassen Sie den Schaden aufnehmen, bevor das Fahrzeug in die Werkstatt geht oder verkauft wird, denn danach ist der Zustand nicht mehr belegbar. Wir kommen in Hamburg und im Umland zu Ihnen und rechnen beim Haftpflichtschaden direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.

So sieht eine vollständige Fotodokumentation aus

Diese Aufnahmen sind Teil echter Gutachten. Sie zeigen, worauf es ankommt: Übersicht, Detail und Umfeld — aufgenommen, bevor am Fahrzeug etwas verändert wurde.

Taxi in der Halle, sämtliche Anstoßstellen mit roten Pfeilen markiert
Beweissicherung — jede Anstoßstelle einzeln markiert und erfasst
Weiße Mercedes A-Klasse mit durchgehendem Streifschaden über beide Türen
Durchgehender Seitenschaden über beide Türen
Nahaufnahme eines Streifschadens mit Lackabrieb an der hinteren Stoßstange
Detailaufnahme Lackabrieb — Abgrenzung Alt- und Neuschaden
Beschädigte Frontschürze und zerkratzte Felge eines hellen Mercedes
Frontschürze und Felge — Einzelpositionen der Kalkulation
Fiat mit eingedrückter Heckschürze und beschädigtem Stoßfänger
Heckschürze eingedrückt — typischer Auffahrschaden
Pick-up mit Schaden an Tür, Schweller und Trittbrett
Tür, Schweller und Trittbrett eines Pick-up

Typische Fehler nach dem Unfall, die Geld kosten

Diese Punkte lassen sich vermeiden, wenn man sie kennt.

01

Sofort reparieren lassen

Wer die Werkstatt vor der Begutachtung beauftragt, beseitigt den Beweis. Schadenumfang und Wertminderung sind danach kaum noch zu belegen.

02

Nur einen Kostenvoranschlag einholen

Ein Kostenvoranschlag listet Reparaturkosten auf, mehr nicht. Wertminderung, Nutzungsausfall, Restwert und Wiederbeschaffungswert fehlen darin und damit oft ein erheblicher Teil des Schadens.

03

Den Prüfer der Gegenseite einfach hinnehmen

Dieser Prüfer arbeitet im Auftrag der gegnerischen Versicherung. Ein freier Kfz-Sachverständiger ist an keine Versicherung gebunden und dokumentiert den Schaden vollständig aus Ihrer Sicht.

04

Zu wenige oder zu späte Fotos

Bilder vom nächsten Tag zeigen nur noch eine geräumte Unfallstelle. Ohne Aufnahmen vom Unfallort fehlt später die Grundlage, um den Hergang technisch nachzuvollziehen.

05

Das beschädigte Fahrzeug zu früh verkaufen

Ist das Auto weg, fehlt die Basis für Restwert und Wiederbeschaffungswert. Die Regulierung läuft dann über Zahlen, die Sie nicht mehr überprüfen können.

06

Zu lange warten

Je mehr Zeit vergeht, desto schwerer ist der Zusammenhang zwischen Unfall und Schaden nachweisbar. Melden Sie den Schaden zeitnah und lassen Sie ihn zeitnah begutachten.

Diese Daten brauchen Sie vom Unfallgegner

Notieren Sie die Angaben direkt an der Unfallstelle, später sind sie schwer zu beschaffen.

01Name und Anschrift
Vollständig, abgeglichen mit Personalausweis oder Führerschein
02Kennzeichen
Amtliches Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeugs, zusätzlich als Foto
03Fahrzeugdaten
Marke, Modell, Farbe und wenn möglich die Fahrzeug-Identifizierungsnummer
04Versicherung
Name der Haftpflichtversicherung und Nummer des Versicherungsscheins
05Fahrer und Halter
Wer am Steuer saß und wem das Fahrzeug gehört, oft nicht dieselbe Person
06Unfallort und Zeit
Straße mit Hausnummer oder Kilometerangabe, dazu Datum und Uhrzeit
07Polizei
Dienststelle sowie Tagebuch- oder Vorgangsnummer, falls aufgenommen wurde
08Zeugen
Name, Telefonnummer und Anschrift unbeteiligter Beobachter
09Schäden
Sichtbare Beschädigungen an beiden Fahrzeugen, notiert und fotografiert
10Unfallhergang
Kurze sachliche Notiz und eine einfache Skizze der Fahrtrichtungen

Wie es nach dem Unfall weitergeht

Melden Sie sich bei uns, sobald die Unfallstelle geräumt ist. Wir sind rund um die Uhr erreichbar, auch am Wochenende, und begutachten Ihr Fahrzeug dort, wo es steht: in Wandsbek, Billstedt, Barmbek, Altona, Eimsbüttel, Hamburg-Mitte, Harburg oder Bergedorf ebenso wie in Norderstedt, Pinneberg, Ahrensburg, Reinbek, Buxtehude oder Stade. Vorbereiten müssen Sie nichts.

Im Unfallgutachten halten wir den Schadenumfang, den Reparaturweg und die voraussichtliche Reparaturdauer fest. Dazu kommen die Positionen, die häufig untergehen: merkantile Wertminderung, Wiederbeschaffungswert, Restwert und die Einstufung für den Nutzungsausfall. Erstellt wird das Schadengutachten von einem Ingenieur, und wir erklären Ihnen das Ergebnis anschließend in verständlicher Sprache.

Das fertige Gutachten geht an Sie und auf Wunsch an die gegnerische Haftpflichtversicherung sowie an Ihren Anwalt. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten als Teil des Schadens, Sie gehen bei uns nicht in Vorkasse. Ob und in welcher Höhe Ansprüche durchsetzbar sind, prüft ein Rechtsanwalt. Wir liefern die technische Grundlage dafür.

Erst nach der Begutachtung geht das Fahrzeug in die Werkstatt. Solange es unfallbedingt ausfällt, kommt entweder ein Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung in Betracht. Die im Gutachten festgehaltene Ausfalldauer und die Fahrzeugeinstufung sind dafür die Grundlage.

Hamburger Taxi mit beschädigtem Heck und aufgerissener Seitenwand
Heck und Seitenwand — Nutzungsausfall bei gewerblicher Nutzung

Häufige Fragen: Was tun nach einem Unfall

Muss ich nach einem Unfall immer die Polizei rufen?

Nicht bei jedem Unfall, aber in bestimmten Fällen sofort: bei Verletzten, unklarer Schuldfrage, Fahrerflucht, Verdacht auf Alkohol oder Drogen sowie bei beteiligten Miet-, Firmen- und ausländischen Fahrzeugen. Bei einem kleinen Blechschaden mit eindeutiger Lage genügt oft der Austausch der Daten. Im Zweifel rufen Sie die Polizei: Die Unfallaufnahme sichert Beweise, die sich später nicht mehr herstellen lassen.

Darf ich den Kfz-Gutachter selbst aussuchen?

Ja. Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie die freie Gutachterwahl, und die gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen Sachverständigen vorschreiben. Ein von der Gegenseite geschickter Prüfer arbeitet im Interesse dieser Versicherung. Wir sind ein freies, unabhängiges Sachverständigenbüro und an keine Versicherung gebunden.

Wer zahlt den Gutachter nach einem Unfall?

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Gutachterkosten als Teil des Schadens. Wir rechnen direkt mit ihr ab, Sie gehen nicht in Vorkasse. Ausnahme ist der Bagatellschaden: Liegt er schätzungsweise unter rund 750 bis 1.000 Euro, wird ein volles Gutachten meist nicht erstattet, dann passt ein Kurzgutachten. Bei Eigenaufträgen nennen wir Ihnen vorab einen Festpreis.

Darf ich mein Auto vor dem Gutachten reparieren lassen?

Warten Sie mit der Reparatur, bis der Schaden begutachtet ist. Nach der Instandsetzung lässt sich der ursprüngliche Zustand nicht mehr belegen, Positionen wie Wertminderung oder Reparaturdauer sind dann kaum noch zu ermitteln. Die Aufnahme vor Ort dauert meist weniger als eine Stunde.

Mietwagen oder Nutzungsausfall, was kommt nach dem Unfall infrage?

Beides kommt in Betracht, aber nicht gleichzeitig: Entweder Sie nehmen für die Ausfallzeit einen Mietwagen oder Sie lassen sich den Nutzungsausfall entschädigen. Die Grundlage liefert das Gutachten mit der voraussichtlichen Ausfalldauer und der Einstufung Ihres Fahrzeugs. Welche Variante in Ihrem Fall sinnvoll ist, besprechen Sie mit Ihrem Anwalt.

Gerade einen Unfall gehabt?

Rufen Sie an, wir sind 24 Stunden erreichbar, auch am Wochenende. Termin unter 0176 63133240 oder per E-Mail an info@hamburg-gutachter24.de.

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