Reparaturkosten
Kalkuliert nach Herstellervorgaben mit Ersatzteilen, Arbeitswerten und Lackierung. Auch beschädigte Teile hinter dem sichtbaren Bereich gehören dazu.
Leistung Unfallgutachten

Wir nehmen den Schaden an Ihrem Fahrzeug vor Ort auf und erfassen alle Positionen, die Ihnen zustehen – von den Reparaturkosten über die Wertminderung bis zum Nutzungsausfall.
24 h erreichbar, auch am Wochenende.
Nach einem Unfall zählt zuerst, was tatsächlich beschädigt ist. Ein Unfallgutachten in Hamburg hält genau das fest: Schadenumfang, Reparaturweg, Kosten und alle weiteren Positionen, die Ihnen als Geschädigtem zustehen. Das Schadengutachten ist die Grundlage für die Regulierung mit der Versicherung und im Streitfall ein Beweismittel.
Wir begutachten Ihr Fahrzeug dort, wo es steht – in Wandsbek, Billstedt, Altona, Barmbek, Harburg oder Bergedorf ebenso wie in Norderstedt, Pinneberg, Ahrensburg oder Reinbek. Sie müssen nichts vorbereiten. Wir dokumentieren den Schaden fotografisch, prüfen mögliche Vorschäden, ordnen die Beschädigungen dem Unfallhergang zu und legen den Reparaturweg fest.
Erstellt wird das Gutachten von einem Ingenieur. Das bedeutet technische Bewertung statt Pauschalannahmen. Anschließend erklären wir Ihnen das Ergebnis in verständlicher Sprache, damit Sie wissen, worüber Sie mit Versicherung, Werkstatt oder Anwalt sprechen.

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Gutachterkosten als Teil des Schadens. Sie gehen bei uns nicht in Vorkasse. Wir rechnen direkt mit der eintrittspflichtigen Versicherung ab.
Sie dürfen den Kfz-Sachverständigen frei wählen. Die Versicherung des Unfallgegners darf Ihnen keinen Gutachter vorschreiben. Ein von der Gegenseite beauftragter Prüfer arbeitet im Interesse dieser Versicherung – nicht in Ihrem. Wir sind ein freies Sachverständigenbüro und an keine Versicherung gebunden.
Eine Ausnahme ist der Bagatellschaden. Liegt der Schaden schätzungsweise unter rund 750 bis 1.000 Euro, werden die Kosten für ein volles Unfallgutachten in der Regel nicht erstattet. Dann ist ein Kurzgutachten der passende Weg. Beauftragen Sie uns selbst, etwa nach einem selbst verursachten Schaden, nennen wir Ihnen vorab einen Festpreis. Wie Ihre Ansprüche im Einzelfall durchzusetzen sind, klärt Ihr Anwalt – wir liefern die technische Grundlage.

Ein vollständiges Unfallgutachten endet nicht bei den Reparaturkosten.
Kalkuliert nach Herstellervorgaben mit Ersatzteilen, Arbeitswerten und Lackierung. Auch beschädigte Teile hinter dem sichtbaren Bereich gehören dazu.
Der Betrag, den Sie für ein gleichwertiges Fahrzeug am regionalen Markt zahlen müssten. Er entscheidet mit darüber, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt.
Der Wert Ihres Fahrzeugs im beschädigten Zustand. Wir weisen die eingeholten Angebote nachvollziehbar aus, damit die Zahlen überprüfbar bleiben.
Auch nach fachgerechter Reparatur bleibt ein Unfallfahrzeug am Markt weniger wert. Diese Differenz wird gesondert ermittelt und ausgewiesen.
Wir ordnen Ihr Fahrzeug einer Entschädigungsgruppe zu und benennen die Ausfalldauer. Das ist die Grundlage, wenn Sie keinen Mietwagen nehmen.
Wir geben an, wie lange die Instandsetzung dauert oder wie viel Zeit die Ersatzbeschaffung realistisch braucht.
Transport zur Lackiererei, Entsorgung beschädigter Teile und Verwertungspositionen gehören in die Kalkulation und werden häufig übersehen.
Fotodokumentation, Schadenbeschreibung und Zuordnung der Schäden zum Unfallhergang. Das zählt, wenn die Versicherung Positionen kürzt oder Vorschäden einwendet.
Vom ersten Anruf bis zum fertigen Gutachten sind es vier Schritte.
Sie erreichen uns unter 0176 63133240 oder per E-Mail an info@hamburg-gutachter24.de – rund um die Uhr, auch am Wochenende.
Wir kommen kurzfristig zu Ihrem Fahrzeug: nach Hause, in die Werkstatt oder zum Abstellort in Hamburg und im Umland.
Wir nehmen den Schaden auf, dokumentieren ihn fotografisch, prüfen Vorschäden und klären offene Punkte direkt mit Ihnen.
Sie erhalten das Gutachten in der Regel innerhalb weniger Werktage. Auf Wunsch senden wir es an Versicherung, Anwalt und Werkstatt.
Jede Position im Gutachten ist mit Aufnahmen belegt. So bleibt der Schadenumfang auch dann nachvollziehbar, wenn das Fahrzeug längst repariert ist.






Fehlt etwas davon, ist das kein Hindernis – wir klären es beim Termin.
Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Gutachterkosten als Teil des Schadens. Sie gehen dabei nicht in Vorkasse, wir rechnen direkt mit der Versicherung ab. Ausnahme ist der Bagatellschaden unter rund 750 bis 1.000 Euro: Dort werden die Kosten für ein volles Gutachten üblicherweise nicht übernommen.
Das Honorar richtet sich üblicherweise nach der Höhe des ermittelten Schadens und nicht nach dem Zeitaufwand. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt es die gegnerische Haftpflichtversicherung. Beauftragen Sie das Gutachten selbst, nennen wir Ihnen vorab einen Festpreis.
Ja, bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie die freie Gutachterwahl. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen weder einen Sachverständigen noch eine Werkstatt vorschreiben. Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger erfasst alle Schadenpositionen, die Ihnen zustehen, statt nur die reinen Reparaturkosten.
Die Begutachtung vor Ort dauert meist 30 bis 60 Minuten. Das fertige Gutachten liegt in der Regel innerhalb weniger Werktage vor, digital und auf Wunsch als Ausdruck. Termine vergeben wir kurzfristig, auch abends und am Wochenende.
Ein Unfallgutachten ist sinnvoll, sobald der Schaden über einen Bagatellschaden hinausgeht, also grob ab 750 bis 1.000 Euro. Nur das Gutachten weist Wertminderung, Nutzungsausfall, Restwert und Ausfalldauer aus – ein Kostenvoranschlag der Werkstatt nennt allein die Reparaturkosten. Bei kleineren Schäden genügt ein Kurzgutachten.
Rufen Sie an unter 0176 63133240 – rund um die Uhr erreichbar, auch am Wochenende. Wir kommen kurzfristig zu Ihnen nach Hamburg oder ins Umland.