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Kosten und Kostenübernahme

Kfz-Gutachter Kosten: Wer zahlt das Gutachten?

Beschädigte Frontschürze und zerkratzte Felge eines hellen Mercedes
Frontschürze und Felge — Einzelpositionen der Kalkulation

Nach einem unverschuldeten Unfall zahlt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung das Schadengutachten. Hier lesen Sie, wie sich das Honorar zusammensetzt und wer wann die Kosten trägt.

  • Unverschuldet: Gegner zahlt, keine Vorkasse
  • Honorar richtet sich nach der Schadenhöhe
  • Freie Gutachterwahl ist Ihr Recht
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Kfz-Gutachter Kosten: wer zahlt in welchem Fall?

Kfz-Gutachter Kosten – wer zahlt? Nach einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung das Honorar für das Schadengutachten. Die Gutachterkosten gehören zum Schadenersatz, genauso wie Reparatur- oder Abschleppkosten. Bei einem unverschuldeten Unfall rechnen wir direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Sie gehen nicht in Vorkasse.

Einen festen Preis kann Ihnen vorab niemand seriös nennen. Das Grundhonorar eines Kfz-Sachverständigen richtet sich üblicherweise nach der Höhe des ermittelten Schadens: Je größer der Schaden, desto umfangreicher die Kalkulation und desto höher das Honorar. Dazu kommen Nebenkosten, etwa für Lichtbilder, Schreibarbeit und die Fahrt zum Besichtigungsort. Schildern Sie uns den Schaden am Telefon, dann ordnen wir den Aufwand für Sie ein.

Tragen Sie eine Teilschuld, erstattet die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten anteilig – entsprechend der Haftungsquote. Den übrigen Anteil tragen Sie selbst. Ist die Schuldfrage noch offen, beauftragen Sie das Gutachten zunächst selbst, und die Erstattung folgt der späteren Haftungsverteilung. Wie die Quote im Einzelfall ausfällt, klärt ein Rechtsanwalt.

Bei einem selbst verschuldeten Schaden oder einem Kaskofall beauftragen Sie den Sachverständigen als Eigenauftrag. Ihre eigene Versicherung schaltet hier häufig einen eigenen Prüfdienst ein und übernimmt ein freies Gutachten nicht automatisch. Sinnvoll ist ein unabhängiges Gutachten trotzdem – etwa als Nachweis beim Verkauf, zur Wertermittlung oder wenn Sie die Einschätzung des Prüfdienstes nicht teilen. Klären Sie die Kostenübernahme vorher mit Ihrem Versicherer.

Für kleine Schäden gilt eine Grenze: Liegt der Schaden ungefähr unter 750 bis 1.000 Euro, spricht man von einem Bagatellschaden. Ein vollständiges Schadengutachten wird in diesen Fällen von der Versicherung meist nicht erstattet. Passender sind dann ein Kostenvoranschlag oder ein Kurzgutachten. Wir sehen uns den Schaden an und sagen Ihnen offen, welche Form ausreicht.

Unabhängig davon gilt: Als Geschädigter haben Sie die freie Wahl des Sachverständigen. Sie müssen nicht den Gutachter beauftragen, den die gegnerische Versicherung vorschlägt. Wir arbeiten als freies, unabhängiges Sachverständigenbüro, unsere Gutachten werden von Versicherungen anerkannt. Begutachtet wird dort, wo Ihr Fahrzeug steht – in Altona, Eimsbüttel, Barmbek, Bergedorf oder im Umland.

Nahaufnahme eines Streifschadens mit Lackabrieb an der hinteren Stoßstange
Detailaufnahme Lackabrieb — Abgrenzung Alt- und Neuschaden

Wer zahlt wann – die Fälle im Überblick

Die häufigsten Situationen und wer die Kosten für das Kfz-Gutachten trägt.

01Unverschuldeter Unfall
Gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung, Abrechnung direkt über uns
02Teilschuld / Mithaftung
Anteilige Erstattung nach Haftungsquote, den Rest tragen Sie selbst
03Schuldfrage noch offen
Zunächst Eigenauftrag, die Erstattung folgt der späteren Haftungsklärung
04Selbst verschuldeter Schaden
Eigenauftrag, die Kosten tragen Sie selbst
05Kaskoschaden
Ihre eigene Versicherung, die häufig einen eigenen Prüfdienst einsetzt
06Bagatellschaden (ca. unter 750 bis 1.000 Euro)
Kostenvoranschlag oder Kurzgutachten statt Vollgutachten
07Wahl des Gutachters
Freie Gutachterwahl, ein Vorschlag der Versicherung ist nicht bindend

Was das Honorar des Kfz-Sachverständigen beeinflusst

Diese Punkte bestimmen, wie aufwendig ein Schadengutachten wird.

01

Höhe des Schadens

Das Grundhonorar orientiert sich üblicherweise am ermittelten Schadenbetrag. Ein größerer Schaden bedeutet mehr Positionen in der Kalkulation.

02

Art des Gutachtens

Ein vollständiges Schadengutachten ist umfangreicher als ein Kurzgutachten oder ein Kostenvoranschlag. Welche Form passt, entscheidet der Schadenumfang.

03

Fahrzeug und Schadenbild

Verdeckte Schäden, Fahrerassistenzsysteme oder eine nötige Teildemontage erhöhen den Prüfaufwand. Das schlägt sich im Umfang des Gutachtens nieder.

04

Nebenkosten

Dazu zählen Lichtbilder, Schreib- und Kopierkosten sowie die Fahrt zum Besichtigungsort. Sie werden getrennt vom Grundhonorar ausgewiesen.

05

Ort der Besichtigung

Ob wir in Wandsbek, Billstedt oder Harburg begutachten oder in Norderstedt, Pinneberg und Ahrensburg, wirkt sich auf die Anfahrt aus. Innerhalb Hamburgs sind wir schnell vor Ort.

06

Zusatzleistungen

Wertermittlung, Nachbesichtigung oder eine Reparaturbestätigung sind eigene Leistungen. Wir sprechen sie vorher mit Ihnen ab.

Häufige Fragen zu Kosten und Kostenübernahme

Was kostet ein Kfz-Gutachter?

Das Honorar richtet sich üblicherweise nach der Höhe des ermittelten Schadens, dazu kommen Nebenkosten wie Lichtbilder, Schreibkosten und Fahrtkosten. Einen Pauschalpreis vor der Besichtigung zu nennen, wäre unseriös, weil der Schadenumfang noch nicht feststeht. Schildern Sie uns den Schaden am Telefon, dann ordnen wir den Aufwand für Sie ein.

Wer zahlt den Kfz-Gutachter bei einem unverschuldeten Unfall?

Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Gutachterkosten sind Teil des Schadenersatzes, der Ihnen als Geschädigtem zusteht. Wir rechnen direkt mit der gegnerischen Versicherung ab, Sie gehen nicht in Vorkasse.

Wer zahlt das Gutachten bei Teilschuld?

Bei Teilschuld werden die Gutachterkosten anteilig erstattet, entsprechend der Haftungsquote. Den verbleibenden Anteil tragen Sie selbst. Solange die Schuldfrage offen ist, beauftragen Sie das Gutachten als Eigenauftrag, die Erstattung richtet sich dann nach der späteren Haftungsverteilung. Für die rechtliche Bewertung Ihres Falls ist ein Rechtsanwalt zuständig.

Darf ich meinen Kfz-Gutachter frei wählen?

Ja, als Geschädigter haben Sie die freie Gutachterwahl. Sie sind nicht verpflichtet, den Sachverständigen zu beauftragen, den die gegnerische Versicherung vorschlägt. Ein freier, unabhängiger Kfz-Sachverständiger arbeitet nicht im Auftrag der Versicherung, sondern erfasst den Schaden neutral.

Lohnt sich ein Gutachten bei einem kleinen Schaden?

Bei einem Bagatellschaden – ungefähr unter 750 bis 1.000 Euro – erstatten Versicherungen ein vollständiges Gutachten in der Regel nicht. Sinnvoll sind dann ein Kostenvoranschlag oder ein Kurzgutachten. Ob Ihr Schaden darunter liegt, zeigt sich oft erst bei der Besichtigung, weil kleine Dellen und Kratzer verdeckte Schäden verbergen können.

Kosten vorab klären

Rufen Sie uns an unter 0176 63133240 oder schreiben Sie an info@hamburg-gutachter24.de. Wir sagen Ihnen, welches Gutachten zu Ihrem Schaden passt und wie die Abrechnung läuft – in Hamburg, Reinbek, Buxtehude oder Stade.

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