Nachforderung prüfen
Die beanstandeten Positionen werden einzeln nachvollzogen. Häufig sind Umfang, Reparaturweg oder die angesetzten Stunden zu hoch angesetzt.
Leasing und Rückgabe

Ein Leasingrückgabe-Gutachten in Hamburg zeigt Ihnen vor der Übergabe, welche Spuren als normaler Gebrauch gelten und welche der Leasinggeber berechnen wird. Sie gehen vorbereitet in den Rückgabetermin.
24 h erreichbar, auch am Wochenende.
Bei der Rückgabe entscheidet das Rückgabeprotokoll über die Nachzahlung. Ein Leasingrückgabe-Gutachten in Hamburg hält den Zustand Ihres Fahrzeugs vorher fest, unabhängig vom Leasinggeber und dessen Prüforganisation. Sie wissen dann, was auf Sie zukommt, bevor Sie etwas unterschreiben.
Im Kern geht es fast immer um dieselbe Frage: normale Gebrauchsspur oder ersatzpflichtiger Schaden? Feine Waschkratzer, kleine Steinschläge und übliche Sitzabnutzung gehören zu einem gefahrenen Fahrzeug. Durchgedrückter Lack, verbogene Felgenhörner, Risse im Polster oder ein nicht fachgerecht instand gesetzter Vorschaden mindern dagegen den Wert. Als Ingenieur und freier Sachverständiger ordne ich jede Position ein und begründe sie so, dass sie nachvollziehbar bleibt.
Der Bericht enthält die Zustandsaufnahme mit Fotos, die Einordnung jeder Auffälligkeit, eine Kalkulation der Instandsetzung und, wo es passt, den verbleibenden Minderwert. Damit haben Sie eine Grundlage für das Gespräch beim Rückgabetermin und für eine spätere Nachforderung.
Eine Einschränkung gehört dazu: Bewertet werden Technik und Wert, nicht der Leasingvertrag. Ob eine Forderung vertraglich durchsetzbar ist, klärt Ihr Anwalt. Das Gutachten liefert dafür die sachliche Basis.

Planen Sie den Termin zwei bis vier Wochen vor der Rückgabe, dann bleibt Zeit zum Handeln.
Sie erreichen mich rund um die Uhr, auch am Wochenende. Die Begutachtung findet vor Ort statt, in Hamburg-Wandsbek, Altona, Barmbek oder Harburg ebenso wie im Umland bis Norderstedt, Ahrensburg und Pinneberg.
Ein gereinigtes Fahrzeug lässt sich deutlich genauer beurteilen. Legen Sie Serviceheft, Zweitschlüssel und vorhandenes Zubehör bereit.
Lack, Glas, Felgen, Reifen, Innenraum und Unterboden werden einzeln geprüft und fotografiert. Jede Auffälligkeit wird beschrieben und verortet.
Normale Gebrauchsspuren werden von ersatzpflichtigen Schäden getrennt. Für die Schäden wird der Instandsetzungsaufwand kalkuliert.
Sie sehen schwarz auf weiß, welche Reparatur sich vor der Rückgabe lohnt und welche Position Sie besser unrepariert lassen. Die Entscheidung treffen Sie mit Zahlen statt mit Bauchgefühl.
Schrammen am Schweller, Kratzer an der Felge, Dellen in der Tür: Was übermäßige Abnutzung ist und was nicht, entscheidet der Zustandsbericht.



Kommt die Rechnung erst nach der Rückgabe, lässt sich der Vorwurf immer noch technisch überprüfen.
Die beanstandeten Positionen werden einzeln nachvollzogen. Häufig sind Umfang, Reparaturweg oder die angesetzten Stunden zu hoch angesetzt.
Lackieren statt Instandsetzen, Ersatz statt Reparatur: Solche Ansätze werden mit marktüblichen Werten verglichen und im Bericht gegenübergestellt.
Als freier Sachverständiger bin ich weder an den Leasinggeber noch an eine Versicherung gebunden. Das Ergebnis fällt so aus, wie das Fahrzeug es hergibt.
Der Bericht ist so aufgebaut, dass Anwalt oder Gericht damit arbeiten können. Die rechtliche Bewertung der Forderung bleibt Sache Ihres Anwalts.
Nach der Rückgabe wird das Fahrzeug oft zügig aufbereitet oder weiterverkauft. Je früher der Zustand belegt ist, desto belastbarer ist der Nachweis.
Diese Punkte tauchen im Rückgabeprotokoll am häufigsten auf.
Bei Eigenaufträgen wird das Honorar vorab als Festpreis vereinbart. Anders als beim unverschuldeten Unfall zahlt hier keine gegnerische Haftpflichtversicherung, weil kein Haftpflichtschaden vorliegt. Der Preis hängt von Fahrzeug und Umfang ab und wird vor dem Termin am Telefon genannt.
Zwei bis vier Wochen vor dem Rückgabetermin. In dieser Zeit können Sie Reparaturen noch selbst vergeben, was oft günstiger ist als eine Nachbelastung über den Leasinggeber. Kurzfristige Termine in Hamburg und Umland sind meist trotzdem möglich.
Normal sind Spuren, die bei vertragsgemäßer Nutzung und der gefahrenen Laufleistung entstehen, etwa feine Waschkratzer, kleine Steinschläge außerhalb des Sichtfelds oder leichter Verschleiß an Sitz und Lenkrad. Nicht mehr normal sind Beschädigungen, die Lack, Blech, Glas oder Polster deutlich mindern. Die Grenze verläuft im Einzelfall, deshalb wird jede Position einzeln begründet.
Ja, ein Gegengutachten ist auch nach der Rückgabe möglich. Die beanstandeten Positionen werden technisch bewertet und die Kalkulation auf Umfang und Angemessenheit geprüft. Das Ergebnis können Sie dem Leasinggeber vorlegen. Ob und wie Sie die Forderung rechtlich abwehren, klärt ein Anwalt.
Sagen Sie, wann das Fahrzeug zurück muss, dann finden wir einen Termin für die Begutachtung. Erreichbar rund um die Uhr unter 0176 63133240 oder per E-Mail an info@hamburg-gutachter24.de.